1. Vertragsschluss und Zahlung
Der Mietvertrag kommt mit der Buchung durch den Mieter und der Bestätigung durch den Vermieter zustande, üblicherweise per E-Mail.
Eine Anzahlung von 20 % ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu leisten. Der vollständige Mietpreis einschließlich aller Nebenkosten und einer Kaution von 300 Euro muss 30 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingehen; danach werden die Reiseunterlagen verschickt.
Gehen Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht ein, kann der Vermieter dies als Rücktritt des Mieters werten. Der Mieter schuldet dann die Rücktrittsgebühren nach Ziffer 3.
2. Besondere Bestimmungen
Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage erlaubt. Das Chalet darf nur von der in der Buchung angegebenen Zahl an Personen bewohnt werden. Bei einem Verstoß kann der Vermieter fristlos kündigen; der Mietpreis wird dann nicht erstattet.
3. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dann fallen folgende Pauschalen an:
| Rücktritt | Anteil am Mietpreis |
|---|---|
| bis 4 Monate vor Mietbeginn | 20 % |
| bis 2 Monate vor Mietbeginn | 30 % |
| bis 1 Monat vor Mietbeginn | 50 % |
| bis 14 Tage vor Mietbeginn | 75 % |
| später oder Nichtantritt | 100 % |
Der Mieter kann einen Ersatzmieter stellen. Wird das Chalet durch den Mieter oder den Vermieter neu vermietet, werden nur die entstandenen Kosten zuzüglich einer Umbuchungspauschale von 50 Euro berechnet.
Der Vermieter kann nur aus besonderen Gründen zurücktreten, etwa wenn das Chalet wegen Gebäudeschäden oder Einbruch nicht vermietbar ist. Bereits gezahlte Beträge werden dann erstattet; weitere Kosten werden nicht übernommen.
4. Versicherung und Haftung
Für das Chalet besteht eine Gebäude- und Mobiliarversicherung gegen Einbruchdiebstahl und Elementarschäden. Nach den Versicherungsbedingungen muss der Mieter das Chalet beim Verlassen vollständig verschließen und verriegeln (Fenster und Türen). Schäden sind dem Eigentümer umgehend zu melden. Weitere Versicherungen, insbesondere für Reisegepäck, bestehen nicht.
Der Mieter nutzt das Chalet auf eigene Gefahr, hält es in ordentlichem Zustand und behandelt die Einrichtung sorgfältig. Für Schäden während der Mietdauer haftet er in vollem Umfang, soweit sie nicht durch die genannten Versicherungen gedeckt sind – auch bei Schäden durch Kleinkinder und bei Verlust der Schlüssel.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung (mit Pandemie-Schutz), eine Auslandskrankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung einschließlich Mietsachschäden und gegebenenfalls eine Reisegepäckversicherung.
5. Mängel
Treten während des Aufenthalts Mängel auf, ist der Vermieter oder der genannte Ansprechpartner vor Ort sofort zu informieren. Der Mieter trifft alle zumutbaren Vorkehrungen, um den Schaden gering zu halten. Der Vermieter bemüht sich um schnelle Abhilfe. Eine Minderung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Sonstiges
Alle Angaben auf dieser Website und in den Unterlagen des Chalets sind mit Sorgfalt erstellt. Für Änderungen oder Fehler außerhalb seines Einflusses haftet der Vermieter nicht. Bitte melden Sie Abweichungen, damit wir sie beheben können.
Gerichtsstand für Mahnverfahren und Klagen ist München.